24.03.2007 Wichtiges aus der Fahrzeug-Zulassungsordnung (FZV) 01.03.2007
Noch werden die Regeln der neuen FZV, die wichtige Teile der bisherigen StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) ersetzt, nicht einmal bei den Straßenverkehrsämtern gleich ausgelegt. Das kann im Einzelfall gerade bei Motorradfahrern großen Ärger bereiten, weil gerade sie ihre Motorräer häufiger in den Wintermonaten abmelden. Vorteilder FZV ist, dass nach einer Außerbetriebsetzung für die Daten des Fahrzeuges bis zu 7 Jahren keine Löschung erfolgt. Klartext: Der bisher Fahrzeugbrief genannte Teil der Zulassung bleibt erhalten. Es muss keine erneute Voll- bzw Neuabnahme erfolgen, wenn man sein Fahrzeug länger als 18 Monate (bisherige Grenze) vorübergehend stillegt. Nur, wenn in diesem Zeitraum eine HU (Hauptuntersuchung “ auch TüV genannt) erforderlich wird, muss diese durchgeführt werden. Nachteilist, dass alle Fahrzeuge, die nach dem 01.03.2007 außer Betrieb gesetzt werden, grundsätzlich ihr Kennzeichen verlieren. Es ist davon auszugehen, dass das gute Stück nach ca. 1 Monat für ein anderes Fahrzeug zugeteilt wird. Das ist für viele Besitzer von Motorrädern oder z.B. älteren Fahrzeugen Liebhaberstücken usw. äußerst schmerzhaft hat man doch gerade sein Wunschkennzeichen erworben. Es kostet natürlich auch Geld, wenn man zu Saisonbeginn gleich wieder ein neues Kennzeichen anfertigen lassen muss. Doch Trost ist da- kostet natürlich Geld. Es gibt die Möglichkeit der sogenannten Vorreservierung, d.h., man kann sich für die Dauer von bis zu einem Jahr sein Kennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren lassen, wenn man es bei der Wiederinbetriebnahme seines Fahrzeuges erneut verwenden will. Dieser Service kosten im Augenblick noch wahrhaft bescheidene Beträge im Bereich von um die 3 Euro. Das liegt aber an der Gebührenordnung der für die Zulassung zuständigen Städte und Kreise. Fahrzeuge, die vor dem 01.03.2007 bereits stillgelegt waren, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Für sie gelten noch die alten Fristen von bis zu 18 Monaten ab Tag der Stillegung. Bisher gab es die Möglichkeit, mit dem bei der Abmeldung entstempelten Kennzeichen zur Wiederzulassung innerhalb des Bezirks oder angrenzenden Bezirks auch ohne Stempel zu fahren. Man hatte ja die Versicherungsdoppelkarte mit der vorläufigen Deckungszusage. Das bleibt nun nur noch dann erlaubt, wenn das Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle vorreserviert wurde und ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann, auf dem die Versicherung diese Fahrten erlaubt - z.B. auch die Fahrt zum TüV oder der DEKRA zwecks HU. Die unterschiedliche Verfahrensweise der Straßenverkehrsämter wird sich gerade zu Beginn in unserem Ländle nicht immer vermeiden lassen - auch wenns ärgerlich ist. Es gibt eine Reihe weiterer Änderungen, die für Motorräder weniger von Bedeutung sind. Lediglich die Euro 3 Norm, die von Neumotorrädern ab sofort einzuhalten ist, wird mit Sicherheit noch Ärger bereiten. Im Jahr 2022 gilt die Euro 5 Norm, die 2025 durch 5+ abgelöst wird. So ist zu erwarten, dass jederzeit Änderungen ins Haus stehen, über die ich hier schnellstmöglich berichte. Tags für diesen Artikel: Deckungszusage, Fahrzeug-Zulassungsordnung, FZV, Oldtimer, Recht, Vorreservierung, Wunschkennzeichen Trackbacks
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zu 01.06.2023, 08:37 Uhr
Hallöchen, ich wollte mich
kurz für den Artikel
bedanken! Hat mir sehr
geholfen. VG
zu 22.11.2020, 13:23 Uhr
zu 19.11.2020, 18:06 Uhr
Fredis Touren- und
Schraubertipps
zu 13.10.2020, 18:55 Uhr
Hi,ich fahre die Tiger auch
und bin begeistert. Ich
möchte mich herzlich für
den TIP mit der Abpolsterung
des Fa [...]
zu 19.05.2020, 10:36 Uhr
Danke für diesen tollen
Blog. War sehr interessant
zu lesen.
zu 05.04.2020, 15:44 Uhr
Hallo Fredi, ich habe gerade
den Bericht über den
Anlassertausch u. die
Probleme dazu auf Korsika
gelesen. Wenn d [...]
zu 21.12.2019, 10:46 Uhr
Hallo Herr Vorbeck,
ich habe
ihren Blog bei Tigerhome
gesehen und mich jetzt mal
hier umgeschaut.
Besonders
inte [...]
zu 17.02.2019, 18:03 Uhr
Erster Umbau Yamaha XJ900
Diversion/Verbesserung
Fahrbarkeit - Fredis Touren-
und Schraubertipps
zu 17.02.2019, 18:01 Uhr
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und Schraubertipps
zu 27.11.2018, 12:54 Uhr
Sehr guter Beitrag, kein
Gesabbel.
Vielen Dank
zu 28.08.2016, 07:06 Uhr
Hallo,
danke für den klasse
Bericht.
Ich werde mir
jetzt das 410er kaufen und
war auf der Suche nach
Erfahrungs [...]
zu 07.08.2016, 16:03 Uhr
was soll ich viel ... außer
...
Ein herzliches Danke!
Eigentlich habe ich das
Handbuch zum 400er gesucht,
aber [...]
zu 25.07.2016, 11:38 Uhr
Hallo Fredi,
toller Blog
mit vielen tollen Infos und
Bilder!
Mach weiter
so!
BG
Albert
zu 11.07.2016, 08:39 Uhr
Meine 900er
(T709/Einspritzer-) Tiger
hat bei 120000 km nur einen
einzigen kleinen Defekt
gehabt, nämlich bei 800
[...]
zu 10.08.2015, 14:25 Uhr
Hi Fredi
Schöne
Alternative zum sonst immer
im September von uns
besuchten Südfrankreich,
werde ich mir mal m [...]
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