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Änderung/Tausch der Auspuffanlage an Motorrädern

Fredis Touren- und Schraubertipps

24.11.2010

Änderung/Tausch der Auspuffanlage an Motorrädern

Geschrieben von Alfred Vorbeck in Technik
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  • Ersatz der Auspuffanlage oder einzelner Teile der Anlage
  • rechtliche und praktische Betrachtung

Allgemeines

Rechtlich betrachtet gehört die Auspuffanlage bei den Motorrädern zu den Spitzenreitern, wenn eine (vermeintliche oder tatsächliche) Verschönerung das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat. Etliche Motorradfahrer hätten es gerne individuell- wollen also eine Anlage haben, die für Auge und Ohr anderes bietet, als das Original. Dagegen hat die "Rennleitung" (Polizei/TüV) nichts einzuwenden, solange sich der Austausch im Rahmen der Legalität bewegt. Selbst dem eingefleischten Ignoranten unter den Motorradfahrern dürfte klar sein, dass die Auspuffanlage erheblichen Anteil am Abgasverhalten und dem Lärmpegel seines Fahrzeuges hat. Mit vielem, was der Fahrer vielleicht noch schön findet, beeinträchtigt er schließlich auch seine Mitmenschen. Deshalb soll die einfache Betrachtung der Rechtslage helfen, die Anlage zu erwerben, welche sich der Besitzer des Motorrades wünscht, ohne das gleich Punkte in Flensburg gesammelt werden. Dann folgen ein paar allgemeine Tipps zur Qualität verschiedener Anlagen- und spezielle Hinweise für Diversion 900 S Besitzer. Das Thema wird jedoch nicht bis in den letzten Winkel ausgeleuchtet, will sagen, bestimmte Rechtsvorschriften nach Baujahren (erhöhte Dezibel- Zahlen bei alten Harleys oder Austausch von Kat-Anlagen gegen solche ohne Kat) lasse ich zunächst außen vor.

Rechtliche Betrachtung

Die einfachste legale Möglichkeit ist der Tausch der Auspuffanlage nach einem Schaden gegen eine baugleiche Anlage. Was man beim Pkw heute nahezu ohne Nachdenken macht, ist beim Motorrad noch lange nicht Usus. Ist die Anlage bei einem Pkw z.B. durchgerostet, kauft man sich ohne Federlesens oft im Zubehör eine Neue. Ob da nun Bosal, Eberspächer oder VW drauf steht, erscheint nebensächlich (was es rechtlich gesehen auch meist ist). Damit will ich sagen, dass der Begriff "baugleich" keinesfalls bedeutet, dass die Anlage ein Original ist- sie muss vielmehr dem Original entsprechen. Genau das gilt auch für Motorrad- Auspuffanlagen- nur mit dem Unterschied, dass sich auf diesem Markt ein ganzer Haufen von Herstellern tummelt, die illigale Anlagen anbieten und das mit allerlei Tricks dem Kunden verschweigen. Für Pkw wie Krafträder gilt daher: Wesentliche Teile der Gesamtanlage müssen in besonderer Weise gekennzeichnet sein, damit ihre Legalität überprüfbar ist. Das sind bei Motorrädern immer die Schalldämpfer, seltener die Auspuffkrümmer.

Baugleiches Teil kann z.B. auch der Edelstahlkrümmer und der Sammler sein, wenn nichts eingeprägt ist (bei vielen Motorrädern münden die Krümmer zunächst in den Sammler, bevor sie als sogenannte 4 in 1, 2 in 1 usw. Anlage weiter geführt werden.) Ersetze ich den Stahlkrümmer oder/und den Sammler durch ein Edelstahlteil mit sonst identischem Aufbau ist von einem baugleichen Teil auszugehen- ergo zulässig. Das ist nichts anderes als der Tausch eines Zwischenrohres an einem Pkw vom durchgerosteten Original zum Ersatz von z.B. Bosal oder Eberspächer. Wird die Anlage insgesamt durch Edelstahl ersetzt, muss die Bauart genehmigt und für das Motorrad zugelassen sein.....
Ausnahmen insbesondere: Leistungsreduzierungen werden/wurden z.T. über verengte Krümmer erzielt.
Beispiel aus der Vergangenheit: Honda CX 500 (bekannt unter dem Namen Güllepumpe). Diese Krümmer dürfen natürlich nur gegen baugleiche- sprich ebenfalls leistungsreduzierte getauscht werden. Neben Biegeradius, Länge und Durchmesser unterscheiden sich die Anlagen häufig auch durch doppelwandige Krümmer (Laufen unter anderem nicht durch Hitze an). Selbstverständlich kann dadurch Abgasverhalten, Lautstärke pp. beeinflusst werden. Verwendet werden in der Serie meist verchromte Stahlanlagen, auch Aluminium und seltener Carbon.

Wir können also feststellen: Ohne Kennzeichnung ist der Unterschied in vielen Fällen kaum noch erkennbar - und die Kennzeichnung bescheinigt Legalität in Abgasverhalten und Lautstärke (solange der Besitzer nichts ändert). Um es an dieser Stelle einmal kurz zu machen: Wenn sich am Zubehör-Schalldämpfer eines Motorrades kein E im Kreis mit einer ein- oder zweistelligen Zahl befindet, hat die Anlage in 99 % der Fälle keine Bauartgenehmigung. (Es gibt dann nur noch den seltenen Fall der Einzelabnahme eines Dämpfers, z.B. eines Eigenbaus). Dem Käufer einer Anlage aus dem Zubehör (z.B. Sito, Akraprovic) rate ich dringend, einen Blick in die mitgelieferten Papiere zu werfen, denn die eingeprägte Zulassung auf dem Dämpfer sagt noch nicht, an welchem Motorradtyp sie genau verwendet werden darf...Das steht explizit in der schriftlichen Genehmigung, die als technische Information mitgeliefert wird. Eine solche Info hat aber keine eigenständige rechtliche Bedeutung - wie etwa eine Allgemeine Betriebsgenehmigung (ABE/ABG) oder ein Teilegutachten...

Typisches Beispiel für eine technische Info zu einer Auspuffanlage: E 2/ Herstellerland ist Italien Auspuffanlage für Yamaha Typ 4 km

 Dieses Papier hat keine eigenständige rechtliche Auswirkung. Es ist tatsächlich nur eine Info- die aber sehr wohl bei einer Verkerhskontrolle oder der Hauptuntersuchung helfen kann, Zweifel zu beseitigen. Das nachfolgende Papier ist dafür schon wertvoller - es ist ein Teilegutachten, mit dem eine Sachverständigenorganisation (TüV) einem Fahrzeugteil (hier Stahlflexleitung) ordnungsgemäßen Aufbau bescheinigt. Dieses Gutachten allein reicht jedoch nicht- zusätzlich muss das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden, der dann ein Gutachten erstellt, dass man tatsächlich mitführen und damit den legalen Zustand des Fahrzeuges belegen kann.

Teilegutachten zur Vorlage bei der Änderungsabnahme (z.B. dem TüV). Mit diesem Gutachten fährt man nach der durchgeführten Änderung unverzüglich zum Sachverständigen- der erstellt das maßgebliche Gutachten.

Dann hätten wir noch die Krone der Begleitdokumente- Das ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das ausgelieferte Fahrzeugteil. Hier ein Windschild. Damit muss der Fahrzeughalter nichts mehr machen, außer es ständig mitzuführen.

Die Krone der Begleitpapiere für Fahrzeugteile. Nur eine solche ABE ist ohne jede weitere Abnahme rechtswirksam.

Welche Rechtsfolgen treten denn nun im Fall des Falles ein- wenn man es falsch gemacht hat ?

Zulassungsrechtlich ist die gesamte Auspuffanlage immer als Teil der ABE des Fahrzeuges zu sehen. Wir wissen nun: Sie kann und darf

nur durch ein baugleiches Teil oder

ein Teil mit eigener Betriebserlaubnis (z.B. EG- BE für das verwendete Fahrzeugteil) verwendet werden.

Hält sich der Fahrzeughalter nicht an diese Vorgaben, erlischt die Betriebserlaubnis seines Motorrades . In § 19 StVZO heißt es dazu:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Das kostet mindestens 50 € plus Verwaltungskosten und 3 Punkte in Flensburg. Dazu kommt eine Mängelkarte und sehr oft die teure Untersuchung beim TüV oder der DEKRA. Je nach Sachlage und Bundesland wird das Fahrzeug schlimmstenfalls abgeschleppt- in NW bleibt es in der Regel stehen, bis der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt ist (bis der Freund kommt, der die zuvor entfernte "Flöte"/DB-Killer" bringt- oder das Fahrzeug auflädt).

Nun  noch ein paar praktische Tipps über den Kauf von Auspuffanlagen:

Grundsätzlich niemals eine Anlage erwerben, bei der keines der o.g. Dokumente vorhanden ist....

Gut verarbeitete verchromte Stahlauspuffanlagen und einem Innenleben aus Prallblechen und Stahlröhren können ohne weiteres 20 Jahre alt werden. Bei billigen Anlagen mit einem Innenleben aus überwiegend Steinwolle können das auch einmal nur 3 Jahre sein.

Edelstahlanlagen (auch Inox).....Edelstahl ist nicht gleich Edelstahl. Er unterscheidet sich nicht nur in der Blechstärke, sondern auch in der Legierung. Edelstahl der Bezeichnung V2 A ist bekannt und normaler Weise rostfrei- V 4A hält auch Seewasser stand. Der Edelstahl nutzt aber nur, wenn er entsprechend verarbeitet ist- dazu gehört, dass zum Verschweißen ein besonderes Gas (z.B. Corgon) und ein besonderer Schweißdraht gehört. Ich weiß es- denn ich verarbeite selbst gerne Edelstahl. Also: Einen Blick auf Schweißpunkte werfen...

Karbon....Auspuffanlagen (meist nur Dämpfer) die auf Kohlenstoff basieren. Mittlerweile keine Exoten mehr- aber immer noch teuer. Es gilt wie bei Edelstahl: Qualität und Lebensdauer Stehen oder Fallen mit der Verarbeitung. Anlagen von Akraprovic haben hier einen guten Ruf. Karbonanlagen bestechen in der Regel mit deutlich weniger an Gewicht..

Aluminiumanlagen....sind leichter, aber nicht unbedingt haltbarer. Ich würde Stahl- oder Edelstahl vorziehen...

Sinn und Zweck von Zubehöranlagen-

das reicht vom notwendigen Ersatz, weil die alte Anlage defekt ist über das geänderte Design des Motorrades (Zwei- oder auch Vier in Eins, Karbon) über den geänderten Klang bis hin zum Wunsch nach mehr Leistung. Häufig sind einfache Zubehöranlagen auch bis zur Hälfte billiger als das teure Original. Ein weiterer Grund ist, dass sich in manchen Fällen gleich einige Kilo Gewicht einsparen lassen. Ja- und da gibt es noch die ewig Gestrigen, die sich eine Anlage kaufen, um nicht einfach den Klang- sondern auch die Lautstärke zu ändern. Was die Änderung der Leistung durch gut gemachte Anlagen angeht, kann ich nur aus langjähriger Erfahrung sagen: Es bringt nicht wirklich fühlbares- vielfach ist auf dem Leistungsprüfstand sogar eine geringe Verschlechterung festzustellen. Erfolgreiches Tuning erfordert immer noch die Arbeit an vielen Stellen des Motors- gerade bei modernen Motoren. Denn bei denen werden schon lange vor dem Serienanlauf auf dem Prüfstand der Hersteller Optimierungsmaßnahmen der Auspuffanlagen durchgeführt, um Abgasverhalten- und Leistung ins beste Verhältnis zu bringen.

Für die Diva- Fahrer:

Die Originalauspuffanlage der 900er Diversion hält bei guter Pflege fast ewig- meist beginnen die Krümmer jedoch zu rosten. An meiner Maschine befinden sich seit ca. 4 Jahren Ersatzdämpfer der Firma SITO mit EG- Betriebserlaubnis (ca. 300 € für Beide), Art. Nr. 1327. Sie sind sauber verarbeitet und passgenau. Der Klang ist etwas dumpfer als der des Originals. Der Unterschied im Design (die Sitos sind etwas kürzer) fällt auf den ersten Blick nicht auf. Komplettanlagen sind zum Preis von 650 bis 780 € zu haben - sogar aus Edelstahl. Mir persönlich fehlen dazu Erfahrungswerte. Im Freundeskreis wird die Anlage von Motad gelobt. Sie wird mit EG BE angeboten, z.B. hier: http://motad.mgh-bikes.de/ Diese Anlage gibt es auch in Einzelteilen zu vertretbaren Preisen.

Wie immer hoffe ich auch dieses Mal, etwas Licht in die Angelegenheit gebracht zu haben...


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