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28.11.2010 Winterreifenpflicht für Motorräder?Geschrieben von Alfred Vorbeck inKommentar (1) | Trackbacks (0) Eine Recherche der Gesetzgebung zur Winterreifenpflicht auf der Grundlage der aktuellsten Gesetzgebung (03.12.2010) mit persönlichem Kommentar einschl. versicherungsrechtlicher Betrachtung Der Eintrag wird ständig aktualisiert, weil sich wichtige Details noch ändern könnten. Wichtig: Seit diesem Winter gibt es Spezialisten für die Runderneuerung von Reifen, die auf abgefahrenen Sommerreifen neues Winterprofil aufbringen. Unter Gespannfahrern ist sie schon lange bekannt. Hier die Homepage: www.reifen-immler.de. Eigene Erfahrungen habe ich leider dazu nicht..... Letzter Eintrag 08.01.2012
Nun stelle ich voran, was sich bis heute, dem 26.11.2011 in der Angelegenheit getan- oder besser gesagt nicht getan hat.....Da der Winter da ist oder sich zumindest mit Riesenschritten nähert, berichten die großen Motoradmagazine wieder über die Winterreifenpflicht. Das Lesen kann man sich aber sparen, denn getan hat sich nichts. Der BMV (Bundes Verkehrs Minister) beharrt auf Einhaltung der Winterreifenpflicht- auch für Motorräder. Eine gerichtliche Entscheidung ist noch nicht gefallen- ich bleibe aber persönlich dabei, dass wie bereits bei der ersten Verordnung im Jahr 2006 spätestens der BGH oder das BVG den Gesetzgeber auffordern wird, die Verordnung (§ 2 StVO) zu präzisieren. Gründe finden sich in meinen folgenden Ausführungen mehr als genug, insbesondere gibt es nach wie vor in fast allen Fällen keine entsprechenden Reifen für Motorräder, die die Anforderungen erfüllen. Damit sind z.B. auch die großen Wintertreffen (z.B. Elefantentreffen) in ihrer Existenz gefährdet. Mir geht es aber ehrlich gesagt um die Fälle, in denen Arbeitnehmer auf ihr Motorrad angewiesen sind- und dann z.B. bei der Nachhausefahrt vom Wintereinbruch überrascht werden........ Das hier ist der Text der Verordnung- in Grün die wichtigsten Passagen:
Beim Lesen des Verordnungstextes könnte man wirklich glauben, dass nun alle anderen Kfz.
gemeint sind. Nein- nicht ganz richtig, denn der erste Satz weist auf
Reifen hin, die im Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG
beschrieben sind. Jetzt wird es spannend- denn diese Richtlinie spricht
nur von Reifen für Fahrzeuge mit mindestens 4 Rädern. (Ich war gerade
nachzählen- meine Diva hat nur 2- Irrtum ausgeschlossen). Ferner haben Richtlinien nur Rechtskraft, wenn sie zuvor in dem betreffenden EG Land das Gesetzgebungsverfahren (hier Verordnung) passiert haben. Das ist nicht der Fall. Hier ein weiterer
Beweis für meine Aussagen- der Richtlinientext: Artikel 1 - ist "Hersteller" der Inhaber der Fabrik- oder Handelsmarke für Fahrzeuge oder Reifen. Und in 70/156/EWG heißt es:[/I] Anhang II Nr. 2.2 Also keine Motorräder. Hier die Begriffsbestimmung zu Winterreifen (sagt aus, was ein M&S Reifen ist):
Die Rechtslage ist damit weiterhin ausreichend unklar(Ironie). Einige Leser werden
bestimmt verstehen, was gemeint ist. Der neue Text der Verordnung stammt
aus der Vorlage- ich gehe davon aus, dass er so verabschiedet worden
ist. Heute-04.12.2010- kann ich sagen, dass ich richtig lag. Die zitierten Richtlinien der EG sind hingegen schon lange in Kraft- rechtswirksam aber nur dort, wo sie in Kraft gesetzt wurden. Es wird darauf ankommen, wie man sie zu verstehen hat.
Sie könnten nur für vierrädrige (oder mehr) Kfz. gelten- weil es für 2-
und dreirädrige Kfz.- eigene Richtlinien gibt. Dann wäre das Motorrad
nicht betroffen. Es könnte aber auch so ausgelegt werden, dass nur der
Inhalt der Richtlinie, die Vorgaben zum Luftreifen und dessen Hersteller
macht, auf das Motorrad zu übertragen ist- dann sind wir „dran“. Aus meiner Sicht ergibt sich hier das grundsätzliche Problem, dass der
Gesetzgeber in einer Verordnung, die Verhalten regelt, auf eine
europäische Norm zurückgreift, die "Zulassungsrecht" für Fahrzeuge
regelt. weiteres Beispiel - Zitat aus der neuen Verordnung: "beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)"
Hilfreich für den Käufer ist der Aufdruck M&S in Verbindung mit dem Schneeflockensymbol dennoch, weil dieser Reifen die geforderten Anforderungen (für Pkw) auf jeden Fall erfüllt.Der Aufdruck M+S allein jedoch nicht.
Wegen dieser unklaren Rechtslage lege ich sie persönlich zu Gunsten der Motorradfahrers aus, bis Klarheit geschaffen ist. Das kann durch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift erfolgen- dass kann natürlich auch ein Gerichtsurteil sein. Nach derzeitigem Stand meint die Verordnung lt. BMV auch Kraftradfahrer- auch, wenn zahlreiche technische Gründe dagegen sprechen und z.B die die Fahrbahn leicht geräumt werden kann ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Ich konnte mittlerweile in den Besitz der Gesetzesvorlage mit Begründung für den Bundesrat kommen und habe die Pressemitteilung vom 26.11.2010 des BMV zu dieser Verordnung----Motorräder sind nach wie vor nicht explizit benannt. Zum Leitartikel in Europas größter Motorradzeitung (Nr.26, S. 3) Ausgabe 10.12.2010 Zum Thema Winterreifen für Motorräder ist in der Ausgabe der größten
europäischen Motorradzeitung ein Leitartikel unter der Überschrift
"Berliner Schildbürgerstreich" erschienen. Er greift viele der hier
vorgebrachten Argumente auf. Auch eine Anfrage an den BMV soll gestellt-
aber nur durch die Pressestelle "lapidar" beantwortet worden sein.
Ferner ist zu einer Online Umfrage aufgerufen worden. Noch zu den anderen Pressemeldungen: Artikel in der Presse sind bei solch speziellen Fragen nicht unbedingt gut recherchiert- sie zielen auf die große Mehrheit ab und die sind Motorradfahrer nun mal nicht. Versicherungsfragen/Winterreifen einfach beantwortet für Normalverbraucher :
Deshalb tritt bei versicherungspflichtigen Fahrzeugen eine andere
Regelung ein. Sie sorgt dafür, dass allein die Betriebsgefahr (eines
Kfz.) ausreicht, um im Falle eines Schadens Ersatz leisten zu müssen. Allerdings: Nur für den Schaden und seine unmittelbaren Folgen. Beispielfall: Ein Pkw kommt trotz korrektem Parkvorgang bergab ins
Rollen, ohne das der Fahrer darin sitzt. Ein Handbremsseil hat sich aus
unbekannter Ursache gelöst....
Verschulden ist nicht erkennbar und nicht gefragt. Hier reicht die Betriebsgefahr (das Fahrzeug in den Verkehr zu bringen, ist bereits gefährlich. Damit die Entschädigung im Ernstfall auch möglich ist, besteht für
zulassungspflichtige (für manche zulassungsfreie auch) Fahrzeuge
Versicherungspflicht nach dem PflichtVersG (§1 und 6 PflichtVersG). An
dieser Stelle kann man sich merken, dass der Versicherer lt. dieses Gesetzes gegenüber dem
Dritten immer leisten muss. Das Alles gilt jedoch nicht für die Kasko- hier könnte der Ersatz des (eigenen) Schadens ganz verweigert werden. Am 15.12.2010 wurde während einer Bundestagssitzung der parlamentarische Staatssekretär des BMV befragt, ob die Benutzung eines mit M &S Kennzeichen versehenen Reifens, der nicht den Anforderungen der EU - Richtlinie entspricht, mit einer Geldbusse zu ahnden sei. Die Antwort lautete ja- mit 40 €. Wie ich bereits an anderer Stelle erwähnte, sind die Winterreifensymbole nicht geschützt. Es gibt sie tatsächlich bei einigen Importen aus dem Ausland- obwohl die Reifen nicht wintertauglich sind. Die Verantwortung soll auch in diesem Fall der Verbraucher (der Fahrer) tragen. Das ist auch nur formaljuristisches Recht - richtig ist es dafür aber nicht. Bericht in der Motorradzeitung, Ausgabe 2/2011: Das Verkehrsministerium bleibt dabei, dass Krafträder erfasst seien. Ein Staatssekretär weist zur Untermauerung auf eine EG Richtlinie hin, auf die der Gesetzestext gerade nicht Bezug nimmt- rechtlich gesehen nicht haltbar, um nicht zu sagen: Unsinn. Einige Landespolizeibehörden in Bayern verfolgen den Verstoß bei Krafträdern nicht- wg. unklarer Sachlage. In NW soll das erste 40,- € Ticket ausgestellt worden sein......
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Suche Kategorien Schlagwort-Wolke Kommentare 23.12.2010, 06:53 Uhr
Lieber Alfred, mir hast du vie
l Freude bereitet mit deinem U
rlaubsbericht. Erst dachte ich
nur: ja, im Allgäu war [...]
10.12.2010, 12:16 Uhr
super blog...sehr informativ..
.auf heideflitzer.de verlinkt.
cu. Heideflitzer (enrico)
08.12.2010, 10:30 Uhr
Gut vom Beamtendeutsch ins Deu
tsche übersetzt und von allen
Seiten betrachtet und argument
iert.
Gruss
Cappu
06.11.2010, 18:27 Uhr
Blog findest du dazu Tipps (vo
m Yamaha Fahrer und Profi-Schr
auber) die du dir mal ansehen
kannst. hier: http://www [...]
22.10.2010, 19:04 Uhr
Hallo Alfred,
ich bin eben zu
fällig auf Deinen sehr ausführ
lichen Text gestoßen. Als Entw
ickler des MotoPlaners w [...]
11.08.2010, 18:09 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche verzweifelt nach
einer Lösung, vielleicht könne
n Sie mir helfen ?
Ich [...]
14.07.2010, 22:13 Uhr
Bin oft auf Deiner Seite, 1. l
iebevoll gestaltete Seite mit
2.SUPER Tips
H-W
26.06.2010, 11:40 Uhr
hallo,also diese seite gefält
mir sehr,bitte weiter so! sehr
hilfreich um auch etwas an me
inem moped ändern zu kön [...]
07.06.2010, 03:19 Uhr
...und wer Hilfe braucht, find
et eine entsprechende Hilfesei
te im Planer bzw. kann mich ei
nfach direkt über das Fe [...]
04.02.2010, 18:07 Uhr
Zum TomTom Raider II gibt es i
m Netz das kostenfreie Program
m "Tyre". In Verbindung mit de
r Kartenansicht von goog [...]
30.01.2010, 22:17 Uhr
Hallo,
probiere gerade mit Ty
re rum. Das Programm läuft lei
der nicht sauber. Es ist sehr
träge und hängt sich auf [...]
18.01.2010, 18:20 Uhr
achten, dass hier keine Bremsf
üssigkeit verwendet wird......
. Wie genau kannst du ja mal h
ier nach lesen: http://w [...]
04.01.2010, 12:14 Uhr
Hallo Freddy,
bezüglich der
Altölentsorgung noch eine kle
ine Anmerkung von mir.
Die er
ste Adresse zur Altölent [...]
27.12.2009, 21:02 Uhr
Schau mal auf meiner privaten
Seite rein- da findest einsch
ließlich Explosionszeichnung a
lles dazu http://www.fre [...]
27.12.2009, 17:50 Uhr
Schau mal auf meiner privaten
Seite rein- da findest einschl
ießlich Explosionszeichnung al
les dazu http://www.fred [...]
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