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In diesem Aufsatz geht es nur um Winterreifen, nicht um Motorradreifen allgemein. Dazu gibt es eine umfangreiche Ausarbeitung, die im November 2021 ein Update erfahren hat und die Verlautbarung des BMVI zur Bereifung von EU-typgeprüften sowie Krafträdern mit deutscher ABE enthält. Wirklich abschließend geklärt ist damit immer noch nicht alles. Einzig die Freigabe durch den Hersteller von Reifen ist nur noch für bis Ende 2019 produzierte Reifen gültig- für aktuelle Reifen sind diese Freigaben unwirksam. Die bisherige Regelung zur Winterreifenpflicht an Krafträdern (an einspurigen Kfz.) ist lt. § 2 StVOaufgehoben. Dennoch dürfen Winterreifen auf Krafträdern natürlich verwendet werden- müssen aber nicht. Wenn sie verwendet werden, gilt die folgende Neuregelung; Im nachfolgenden Fachaufsatz habe ich mich sehr bemüht, gesetzeschinesisch in die deutsche Sprache umzusetzen: Richtig ist, dass der Versuch, einspurige (Kraft) Fahrzeuge mit Winterreifenpflicht zu beglücken von Anfang an dilletantisch war. Der erste Versuch ging daneben, weil die Verpflichtung in einer Verhaltensvorschrift (der StVO) manifestiert wurde, obwohl die Formulierung eine technische Verpflichtung beinhaltete (die wiederum in D in die StVZO gehört). Das hat seinerzeit der BGH gekippt. Der erneute Versuch ging wieder über die StVO (§ 2 StVO) bezog sich aber auf EG-Vorschriften. Dazu gibt es auch einen Fachaufsatz in meinem Blog, in welchem erneute fehlerhafte Zitate aufgezeigt werden. Dennoch hat es 5 Jahre gedauert, bis der Spuk weitestgehend vorbei war -bis jetzt. Nunmehr ist die Vorschrift richtigerweise mit § 36 StVZO verbunden und verlangt als Kennzeichnung die einzig nachprüfbare Kennung- die Schneeflocke (Alpinsymbol). Wenn die Reifenindustrie sich bis heute eines Tricks bedient hat -nämlich das nicht geschützte Symbol M&S- zu verwenden, um Geländereifen verkaufen zu können, liegt der Fehler erst einmal dort. Für den Laien: Jeder Hersteller konnte bisher das M&S oder das M+S aufbringen, weil es keine Vorschrift gab, welche Voraussetzungen ein M+S -Reifen erfüllen musste. Die ab 2018 gebauten Reifen sind nur dann als Winterreifen zugelassen, wenn sie mit dem Alpinsymbol gekennzeichnet sind. Alte M+S Reifen haben einen Sonderstatus, der zur Zeit auch für die neuen Alpinsymbolreifen gilt: Sie dürfen auch benutzt werden, wenn ihre bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit unter der des Fahrzeuges liegt, müssen dann aber mit einem Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers versehen werden, der die zulässige Geschwindigkeit des Reifens anzeigt. Ausnahmsweise dürfen bis Ende 2017 produzierte Reifen mit dem alten M&S- Symbol bis 2024 genutzt werden. Das ist ein Zeitraum, in dem an einem Motorrad genutzte Reifen ihr Leben längst ausgehaucht haben. Es läge an der Industrie, geeignete Gelände/bzw. Winterreifen für Motorräder zu produzieren, die ab 2018 die neuen Forderungen erfüllen, also z.B. das Schneeflocken (Alpin) symbol tragen. Die auf EG-Ebene nicht vorhandene Regel zur Prüfung der Reifen bei Einspurfahrzeugen könnte eingeführt- bzw. ergänzt werden -oder- noch einfacher- in der ABE des Motorrades legitimiert werden. Dieser Weg ist rechtlich gesehen in Deutschland über das KBA möglich. - das heißt, dass Motorräder, die mit M&S Reifen bis Bj. 2017 ausgerüstet sind noch bis 2024 fahren dürfen - das heißt auch, dass Motorräder ab 2018 noch mit Reifen des Bj. 2017 ausgerüstet sein dürfen, sofern sie noch zu haben sind - oder bereits mit den neu gekennzeichneten Reifen(Alpinsymbol) ausgerüstet sein müssen. Auch bei den neuen Reifen mit dem Alpinpiktogramm bleibt lt. § 36 StVZO die Sonderregelung erhalten, die es erlaubt, Winterreifen mit einer niedrigeren bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit zu verwenden, als sie das Fahrzeug hat, sofern im Blickfeld des Fahrers eine entsprechende Kennzeichnung erfolgt. Erhebliche Zweifel an der Souveränität unseres Gesetzgebers bleiben zu Recht bestehen, denn die Zusatzbedingungen des § 2 Abs. 3a für das Fahren bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen sind weder nachprüf- noch einhaltbar... So lange Formulierungen so schwammig bis nahe am Schwachsinn sind, habe ich wenigstens stets genug zu tun... Tags für diesen Artikel: Recht Kommentare
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Hallo Alfred
Mir ist gesagt
worden das ich mein navi tt.
An ZündungsStrom anschließen
soll kannst du mir viellei
[...]
zu 01.06.2015, 14:48 Uhr
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Bitte um Hilfe.
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