13.02.2020 Neue Vorgaben für Reifen veränderungen an MotorrädernGeschrieben von Alfred Vorbeck inKommentare (0) | Trackbacks (0) Wichtige Veränderung der bisherigen Rechtslage bei Änderungen der Reifengröße Historischer wichtiger Rückblick Link zur Klarstellung/Erläuterung des BMV zu diesem Thema Link zu Fahrzeugherstellern und ihren legitimen Freigaben
Der BMV (Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) hat die Rechtslage für die Freigabe von Reifen geändert. Das trifft besonders Motorradfahrer, die Reifen einer anderen Größe verwenden wollen. Bisher hat man auch den Herstellern von Reifen erlaubt, von der im COC, bzw. der Zulassungsbescheinigung genannten Größe abzuweichen und diesbezüglich eine Freigabebescheinigung zu erstellen. Ich betone nochmals ausdrücklich: die Freistellung einer anderen Marke ist nicht gemeint Dagegen richtet sich eine Petition, die aus rechtlichen Gründen mit Sicherheit keinen Erfolg haben wird. - Ein Fahrzeughersteller (oder der Iegitime Importeur) beantragt eine ABE (Allgemeine Betriebs-Erlaubnis) beim KBA. Hat er diese erhalten, darf er den betreffenden Fahrzeugtyp bauen. (auf europäischer Ebene mittlerweile auf dem COC -Papier festgehalten). Darin sind auch die Abmessungen der Reifen aufgelistet.
Will er anschließend in der Fahrzeugserie etwas ändern (nicht Zubehör) darf er dies in eng begrenztem Rahmen. Größere Änderungen bedürfen einer erneuten Abnahme des gesamten Fahrzeugtyps. Insbesondere die großen Pkw-Hersteller halten von vornherein Listen bereit, die solche Reifengrößen benennen, die über die im COC-Paper benannten hinaus gehen. Es bedarf in diesen Fällen keinerlei weiterer Abnahmen bei Prüfunternehmen wie TüV oder DEKRA. Ein ähnliches Verfahren gibt es für Fahrzeugteile, die in Serie hergestellt werden sollen. Klassiker sind z.B. Auspuffanlagen von Fremdherstellern. Diese Anlagen läßt deren Hersteller einer Prüfung durch staatlich anerkannte Organisationen unterziehen, so dass sie an genau benannten Typen angebaut werden dürfen. Um ein weniger bekanntes Beispiel zu nennen, wo das genauso geregelt ist: Lichttechnische Einrichtungen, die bei der Physikalisch-technischen Bundesanstalt Braunschweig getestet werden. Reifenhersteller gehören grundsätzlich nicht dazu. Sie arbeiten in einer Grauzone- allein deshalb, weil sie ihr eigenes Produkt testen. Die meisten Motorradfahrer hier dürften schon negative Erfahrungen mit diversen Reifen gemacht haben. Darunter leider auch Reifen, die zugelassen aber keineswegs in Ordnung sind. Da es doch im höchsten Maße um Sicherheit geht, müssen gerade dort Höchstanforderungen gestellt werden. Weshalb sollte es dann in unserem Interesse sein, wenn die Reifenhersteller sich selbst die Tauglichkeit ihrer Produkte bescheinigen. Ob das eine der Prüforganisationen macht oder eine andere geeignete Prüstelle- unabhängig sollte sie sein. Das kommt ja auch nur infrage, wenn man auf eine von der Serie abweichende Reifengröße setzt. Historischer Werdegang: Bis in das Jahr 2008 entsprach die Rechtslage der jetzt in 2020 wieder hergestellten Situation. Im Jahr 2008 gab der damalige Bundesverkehrsminister den Reifenherstellern die Möglichkeit der Freigabeder Reifengröße. Der Hintergrund war aber, ältere Motorräder, die eine Reifengröße in Zoll eingetragen hatten, mit modernen Radialreifen bestücken zu können. Bis dahin gab es einen offiziellen Katalog des BMV, in dem festgehalten war, welche Reifengröße eines Diagonalreifens der eines Radialreifens entsprach. So durfte man legal Umbereifen. Die Reifenindustrie machte in den folgenden Jahren in einem nie gewollten Ausmaß von der Freigabe anderer Reifengrößen Gebrauch. Bitte denkt einfach mal daran, dass die Felgen eines Motorrades in Form und Breite entscheidend bestimmen, welche Reifenart und Größe sie noch sicher trägt (abgesehen von der Traglast und dem Geschwindigkeitsindex). Mit dämlichen Sprüchen, wie sie z.T. von der Reifenindustrie oder dem Reifenhandel kommen, ergibt sich keine Lösung. Geprüft und zugelassen werden alle gravierenden Änderungen (z.B. auch Lenker, Riser usw.) von den ganz großen TüV oder Dekra Dienststellen, die dazu eine besondere Befugnis haben (z.B. TüV Nord). Die Prüfer sind qualifizierte Ingenieure. Bei der Prüfung geht es im Wesentlichen um den korrekten An- bzw. Einbau. Ob sie dabei einen 500,-€ Helm brauchen oder nicht, spielt in der Sache keine Rolle. Vorbild wären sie damit sicher nicht. Hier die erklärendene Stellungnahme des BMV:
Link https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html Hier ein Link zur Reifenliste eines Fahrzeugherstellers, der damit verschiedene weitere Reifengrößen für einen seiner Pkw legalisiert. Das ist ihm deshalb in Grenzen erlaubt, weil er eine ABE für sein Produkt hat. https://reifen-groessen.de/size/volkswagen/beetle/2016/ Hier ein Link zu einem Motorradhersteller und dessen Freigabeliste: Trackbacks
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zu 28.02.2021, 21:37 Uhr
Wirklich toll erklärt, danke f
ür die Aufklärung!!!!
zu 23.02.2021, 17:56 Uhr
Fredis Touren- und Schrauberti
pps
zu 18.02.2021, 14:01 Uhr
Fredis Touren- und Schrauberti
pps
zu 06.02.2021, 14:40 Uhr
Triumph Tiger Explorer - Fahr-
und Erfahrungsbericht - Fredi
s Touren- und Schraubertipps
zu 22.11.2020, 13:23 Uhr
zu 13.10.2020, 18:55 Uhr
Hi,ich fahre die Tiger auch un
d bin begeistert. Ich möchte m
ich herzlich für den TIP mit d
er Abpolsterung des Fahr [...]
zu 19.05.2020, 10:36 Uhr
Danke für diesen tollen Blog.
War sehr interessant zu lesen.
zu 05.04.2020, 15:44 Uhr
Hallo Fredi, ich habe gerade d
en Bericht über den Anlasserta
usch u. die Probleme dazu auf
Korsika gelesen. Wenn du [...]
zu 21.12.2019, 10:46 Uhr
Hallo Herr Vorbeck,
ich habe
ihren Blog bei Tigerhome geseh
en und mich jetzt mal hier umg
eschaut.
Besonders inte [...]
zu 17.02.2019, 18:03 Uhr
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